Update: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 21.05.2013, I-20 U 67/12, nunmehr entschieden, dass der unter dem Künstlernamen Michael Wendler (bürgerlich: Michael Norberg) auftretende Schlagersänger die Bezeichnung „Der Wendler“ oder „Wendler“ nicht länger ohne klarstellenden Zusatz verwenden darf. Gegen den Sänger („Sie liebt den DJ“) geklagt hatte der aus Velbert stammende Frank Wendler, der […]