Update (2): Betroffen sind auch Gewerbetreibende bzw. Freiberufler in Österreich. Wenn Sie Ihren Sitz in Österreich haben und eine Rechnung der Steger Gewerbedatenverwaltung erhalten haben, dann können Sie die Kanzlei gerne mit der Abwehr der Forderung beauftragen. Ich berate und vertrete Sie, zumal die Steger Gewerbedatenverwaltung androht, ein Verfahren in Deutschland einzuleiten. Weitere Einzelheiten können Sie […]