Immer wieder gibt es einzelne Gerichtsentscheidungen, in denen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen als rechtsmissbräuchlich eingestuft wurden. Hauptsächliches Indiz für die Rechtsmissbräuchlichkeit einer Abmahnung ist das Gebührenerzielungsinteresse, wenn es dem Abmahner oder seinem Anwalt nur darum geht, Anwaltsgebühren oder Vertragsstrafen zu kassieren. Das ist zum Beispiel anzunehmen, wenn ein Mitbewerber in kurzer Zeit sehr viele Abmahnungen ausspricht, ohne […]