(1) Die meisten Verbraucher wissen, dass sie bei einem über Internet abgeschlossenen Vertrag (Fernabsatzvertrag) oder bei einem Haustürgeschäft – von einigen Ausnahmen abgesehen – grundsätzlich ein Widerrufsrecht haben. Widerrufsrechte bestehen aber auch zum Beispiel bei Teilzeit-Wohnrechts-und Verbraucherdarlehensverträgen. Daneben kommt ein Widerrufsrecht bei sogenannten sonstigen entgeltlichen Finanzierungshilfen in Betracht. So hat das AG Dortmund, Urteil vom […]