(1) Die Ankündigung eines möglichen Schufa-Eintrages in einer Mahnung nach einem vermeintlichen Vertragsschluss im Internet (Abschlusss eine 12-Monatszugang zu einer Internetdienstleistung) stellt einen unzulässigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar, wenn der Betroffene Einwendungen erhebt, die nicht offensichtlich unbegründet sind (AG Leipzig, Beschluss vom 13.01.2010, Az. 118 C 10105/09). Lesen Sie zu dieser Problematik auch […]