Die Widerrufsbelehrung in einem zu kleinen Scrollfenster erfüllt nicht die gesetzlichen Anforderungen an die Klarheit und Verständlichkeit der Belehrung und ist daher als wettbewerbswidrig einzustufen. Bei einem größeren Scollfenster kann das anders sein (OLG Frankfurt, 6 W 61/07).
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Nach Widerruf – Was muß man tun und was kostet das?
Der Verkäufer muß den Kaufpreis erstatten. Der Käufer muß die Sache zurückschicken, wenn sie paketversandfähig ist, andernfalls muß der Verkäufer die Sache beim Käufer abholen. Rücksendekosten muß der Käufer nur bezahlen, wenn der Warenwert unter 40,00 EUR liegt und dies vereinbart wurde. Der Käufer sollte auch auf die Erstattung der Hinsendekosten bestehen.
Kein Nutzungsersatz bei Nachbesserung einer mangelhaften Sache!
Erweist sich der gekaufte Gegenstand nach 1 1/2 jähriger Benutzung als mangelhaft, kann der Käufer vom Verkäufer Nachbesserung (Reparatur oder Ersatzlieferung) verlangen. In diesem Fall muß er sich keinen Nutzungsersatz anrechnen lassen. Achtung: Das gilt nicht beim Rücktritt (Rückgabe der Kaufsache gegen Rückzahlung des Kaufpreises).