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							..wenn der Mitbewerber die Inanspruchnahme der Spitzenstellung aus seinem Goldankaufsumsatz herleitet, jedoch keine Angaben zu Mitbewerbern und deren Goldankaufsumsatz machen kann (OLG Düsseldorf, I-20 U 184/08).
 
													
							… und berechtigt den Käufer zum Rücktritt vom Vertrag, so dass der Verkäufer den Kaufpreis zurück zahlen muss, obwohl er die Gewährleistung ausgeschlossen hat (AG Garmisch-Partenkirchen, 5 C 646/07).
 
													
							Der Verkäufer muß den Kaufpreis erstatten, wenn die Parteien den Versand vereinbaren, der Artikel beim Käufer nicht ankommt und der Verkäufer den Versand nicht nachweisen kann (AG Krefeld, 82 C 276/05 und 4 C 167/06).