Der Verkäufer muß den Kaufpreis erstatten, wenn die Parteien den Versand vereinbaren, der Artikel beim Käufer nicht ankommt und der Verkäufer den Versand nicht nachweisen kann (AG Krefeld, 82 C 276/05 und 4 C 167/06).
News in der Kategorie Alle Newsartikel

Hier finden Sie unter der Kategorie Alle Newsartikel verfasste Mitteilungen und Berichte zu Themen oder Urteilen aus den Tätigkeitsschwerpunkten der Anwaltskanzlei Schuster. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität kann ich keine Haftung übernehmen. Die Mitteilungen stellen keine Beratung dar. Sie sind allgemein gehalten. Sie können nicht oder nicht vollständig zur Lösung eines konkreten Falles herangezogen werden. Die Lösung eines konkreten Falles erfordert stets eine individuelle Prüfung der Sach- und Rechtslage.
Ein Gewährleistungsausschluss im Angebot ist kein Freibrief!
Der vom Verkäufer vorgenommene Haftungsausschluss gilt nicht für das Fehlen einer vereinbarten Beschaffenheit.
„Ein DHL-Paket ist automatisch bis 500,00 EUR versichert“ Stimmt das?
Ein DHL-Paket ist nur versichert, wenn gegen Aufgeld eine Transportversicherung abgeschlossen wird. Andernfalls haftet DHL für den Verlust oder die Beschädigung nach allgemeinen Grundsätzen bis 500,00 EUR, wenn kein Verbotsgut verschickt wurde. Ist Schmuck in einem DHL-Paket bis 500,00 EUR versichert? Schmuck ist nur versichert, wenn man gegen Aufgeld eine Transportversicherung abschließt. Achtung: Schmuck im […]