Grundsätzlich beträgt die Verjährung von Gewährleistungsrechten bei Kaufverträgen gegenüber Verbrauchern zwei Jahre. Bei gebrauchten Sachen kann diese Verjährungsfrist auf ein Jahr verkürzt werden. Dies geschieht regelmäßig im Gebrauchtwagenhandel. In den vorgefertigten Kaufvertragen, welche häufig von Kraftfahrzeugverbänden zur Verfügung gestellt werden, finden sich häufig derartige Allgemeine Geschäftsbedingungen. Diese verkürzen die Verjährung der Gewährleistungsrechte auf ein Jahr. […]