Ein Motorenölhändler verwendete auf seiner Internetseite folgende Formulierung: „Gemäß der Altölverordnung sind wir verpflichtet, folgende gebrauchte Öle kostenlos zurückzunehmen:[….]. Rückgabeort ist unser nachfolgend genannter Verkaufsort S. Sie können die Öle dort jederzeit während unserer Öffnungszeiten abgeben. Alternativ können Sie uns das gebrauchte Öl auch zusenden, die Versandkosten sind hierbei von Ihnen zu tragen.“ Ein Konkurrent […]