Der BGH hat mit Urteil vom 12.10.2016, VIII ZR 103/15, den Anwendungsbereich der Beweislastumkehr gemäß § 476 BGB zugunsten des Verbrauchers erheblich erweitert. In dem Rechtsstreit ging es um den Kauf eines PKW, dessen Automatikschaltung nach knapp 5 Monaten seit Übergabe in der Einstellung „D“ nicht mehr selbständig in den Leerlauf schaltet, sondern abstarb. Laut […]