Wer als Handwerker Leistungen erbringt, muß diese ordnungsgemäß ausführen, andernfalls hat der Kunde (Besteller) Anspruch auf die Beseitigung der Mängel (sogenannte Nacherfüllung). Ist es zu einer mangelhaften Ausführung der Arbeiten gekommen und macht der Kunde Nacherfüllung geltend, so kann der Unternehmer gemäß § 635 BGB nach seiner Wahl den Mangel beseitigen oder ein neues Werk […]