Immer wieder unterschreiben Betroffene nach Erhalt einer Abmahnung die der Abmahnung beigefügte vorgefertigte Unterlassungserklärung zu schnell. Dabei wird regelmäßig davor gewarnt, derartige Erklärung ohne Prüfung der Sach- und Rechtslage zu unterschreiben und insbesondere die Erklärung unverändert zu unterschreiben. Regelmäßig wird empfohlen eine so genannte modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Warum? Häufig gibt der Unterlassungsgläubiger vor, im Falle […]