Die unerlaubte Verwendung von Fotos stellt regelmäßig eine Urheberrechtsverletzung dar. Für Urheberrechtsverletzungen gilt grundsätzlich der fliegende Gerichtsstand. Werden also unerlaubt Fotos auf einer Homepage verwendet, kann dieses Verhalten dort verfolgt werden, wo die Homepage bestimmungsgemäß im Internet abgerufen werden kann, also grundsätzlich überall. Um diese Ausuferung des fliegenden Gerichtsstandes einzudämmen, wird mitunter ein gewisser Ortsbezug bzw. die bestimmungemäße Auswirkung […]