Die Verwendung fremder Fotos ohne Zustimmung des Berechtigten ist unzulässig. Wer dabei ertappt wird, riskiert den Erhalt einer urheberrechtlichen Abmahnung. In der Abmahnung wird der Betroffe regelmäßig aufgefordert, einen Schadensersatzbetrag und Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung zu bezahlen. Außerdem wird in der Abmahnung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert. Bei der Abgabe einer solchen Unterlassungserklärung ist regelmäßg […]