Die Parteien, eine private Ebay-Verkäuferin und die exklusive Sublizenznehmerin für Kleidungsstücke und Kopfbedeckungen der Marken „Ed Hardy“ und „Don Ed Hardy“, die mit Grafiken und Logos im Stil einer Tätowierung versehen sind, stritten im Jahr 2008 vor dem Amtsgericht Frankfurt um die Erstattung von Abmahnkosten für eine urheberrechtliche Abmahnung. Die Klägerin, die Firma K&K Logistics, […]