UpDate (2): Anders als im oben beschriebenen Fall hat das Amtsgericht Bühl mit Beschluss vom 13.11.2012, 7 C 275/12, den Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Sperrung des Telefon- und Internetanschlusses abgelehnt. Im konkreten Fall war eine besondere Eile, zum Beispiel eine Notsituation oder Existenzgefährdung, nicht ersichtlich. Im Verfahren hatte die Antragstellerin angegeben, als Lehrerin auf […]