Im Falle von illegalem Up-Load urheberechtlich geschützter Musik und Filme über einen Internetanschluss haftet grundsätzlich der Anschlussinhaber. Dieser kann sich jedoch entlasten, wenn Dritte von seinem Anschluss aus den Verstoß begangen haben. Dabei kommt es entscheidend darauf an, welche dritte Personen den Verstoß begangen haben. Unter Zugrundelegung der BGH-Rechtsprechung sind folgende Fallgruppen geklärt: Eltern haften […]