Bei Abofallen handelt es sich regelmäßig um Dienstleistungen, die über Internetportale zum Download oder auf andere Weise angeboten werden (zum Beispiel Routenplaner) und nach dem Verständnis des Durchschnittsverbrauchers kostenlos sind. Tatsächlich sind die Angebote kostenpflichtig. Die Kostenpflicht ergibt sich zumeist aus nicht auf den ersten Blick erkennbaren Hinweisen und/oder aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Hinweise […]
News mit dem Schlagwort Abofallen

Hier finden Sie unter dem Schlagwort Abofallen verfasste Mitteilungen und Berichte zu Themen oder Urteilen aus den Tätigkeitsschwerpunkten der Anwaltskanzlei Schuster. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität kann ich keine Haftung übernehmen. Die Mitteilungen stellen keine Beratung dar. Sie sind allgemein gehalten. Sie können nicht oder nicht vollständig zur Lösung eines konkreten Falles herangezogen werden. Die Lösung eines konkreten Falles erfordert stets eine individuelle Prüfung der Sach- und Rechtslage.
Abo-Diensteanbieter muß seinem Kunden Rechtsanwaltskosten erstatten! Betrifft: Verteidigung gegen Abo-Fallen-Gebühren!
Das LG Mannheim hat den Betreiber von sog. Abo-Angeboten verpflichtet, die Rechtsanwaltskosten eines Verbrauchers zu übernehmen, der auf dem entsprechenden Portal Software heruntergeladen hatte. Begründung: Der Betreiber wußte aufgrund der unstreitigen Vielzahl von Verbraucherbeschwerden, dass das kostenpflichtige Abo-Angebot mißverständlich ist und die Rechnung über die Abo-Dienstleistung zu Unrecht erfolgte (Landgericht Mannheim, Urteil vom 14.01.2010, AZ […]
“Sollten Sie bei der Angabe Ihres Geburtsdatums falsche Angaben gemacht haben, liegt ein Betrugsdelikt vor. Eine Strafanzeige behalten wir uns diesbezüglich vor” Stichwort Abo-Fallen!
Diese Angabe in einer Rechnung aufgrund eines Download-Abo übt auf jugendliche Nutzer unzulässigen Druck aus und ist dewegen unzulässig. Unzulässig ist es auch, wenn in diesem Zusammenhang der Nutzer ankreuzen muß, er verzichte auf das Widerrufsrecht (LG Mannheim, Urteil vom 12.05.2009, Az 2 O 268/08).