Der OLG Köln, Urteil vom 02.03.2011, Az 6 U 165/10, hat eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die eine Ersatzzustellung durch Aushändigung von Briefen und Paketen an Hausbewohner und Nachbarn ermöglicht, ohne zugleich eine Benachrichtigung des Empfängers der Sendung vorzusehen, als unwirksam angesehen – Quelle: Pressemitteilung des OLG Köln vom 02.03.2011. Dieses Urteil dürfte nur vordergründig […]