Wer eine Ware annimmt, aufbewahrt und mit dem Einlieferer vereinbart, die Ware mindestens für einen bestimmten Kaufpreis im eigenen Namen zu veräußern und von dem erzielten Kaufpreis 30 % zu erhalten, ist Kommissionär und hat für den Diebstahl der übergebenen Ware einzustehen, es sei denn, der Verlust beruht auf Umstände, die durch die Sorgfalt eines […]