UpDate 2: Die Pflicht zur Erstattung von Aus- und Einbaukosten bei Lieferung einer mangelhaften Sache gilt nicht für Kaufverträge zwischen Unternehmer (b2b) oder bei Kaufverträgen zwischen Verbrauchern (C2C) (im Gegensatz bei Kaufverträgen zwischen Unternehmern und Verbrauchern: siehe Beitrag oben: dort gilt diese Pflicht grundsätzlich). Dies hat der BGH mit Urteil vom 17.10.2012, VIII ZR 226/11, […]