Das Landgericht Bonn hat mit Urteil vom 27.03.2012, 11 O 46/11, entschieden, dass durch die Versendung von Auftragsbestätigungen an Kunden, denen kein entsprechender Auftrag zugrunde liegt und der Kunde aufgefordert wird, eine nicht bestellte Dienstleistung bzw. eine andere Dienstleistung als die nach dem Vertrag bestehende zu bezahlen, wettbewerbswidrig sei. Dies sei nach Nr. 29 des […]