Google haftet unter bestimmten Umständen für Rechtsverletzungen durch die Autocomplete-Funktion. Dies hat kürzlich der BGH in seinem Urteil vom 14.05.2013, VI ZR 269/12, entschieden. Eine Aktiengesellschaft und deren Gründer fühlten sich durch die Autocomplete-Funktion bei Google in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt. Denn bei Eingabe deren Namen in Google wurden sie durch diese Suchwortergänzungsfunktion mit den Begriffen […]