Wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche oder markenrechtliche Abmahnungen verpflichten den Abgemahnten, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Durch das Unterzeichnen einer solchen Unterlassungserklärung verpflichtet sich der Abgemahnte, ein bestimmtes (weil rechtswidriges) Verhalten zu unterlassen und für den Fall, dass der Abgemahnte erneut einen Verstoß begeht, eine Vertragsstrafe zu bezahlen. Daher muß dringend davor gewarnt werden, die den Abmahnungen beigefügten und […]