Es liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Stefan Braun, geschäftlich ansässig in Trier, vor. Herr Stefan Braun vertreibt laut Angaben in der Abmahnung unter anderem Lexmarkprodukte und wird anwaltlich vertreten durch die Binz Rechtsanwälte aus Trier. In der Abmahnung wird gerügt: Fehlendes Impressum (Anbieterkennzeichnung) Fehlende Widerrufs- oder Rückgabebelehrung Die Binz Rechtsanwälte fordern in der Abmahnung […]