
Der Erhalt einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung ist für die Betroffenen regelmäßig eine unangenehme Angelegenheit. Wenn das Schreiben dann auch noch mit Einschreiben-Rückschein kommt und der Abholzettel im Briefkasten liegt, ist die Panik doppelt so groß. Was liegt da näher, als das Schreiben einfach nicht bei der Post abzuholen. Schließlich hat man es dann nicht erhalten, oder? […]