
Ein Betroffener hat hier Forderungsschreiben der Rechtsanwälte Auer Witte Thiel im Auftrag der Firma Prebyte Media GmbH vorgelegt. Gegenstand der Forderung ist eine kostenpflichtige Mitgliedschaft bei flirt-fever.de. Flirt-fever.de ist ein Internet-Service, der Personen ermöglicht, sich virtuell kennen zu lernen. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht geschrieben (Stand 07.12.2016): „Die Anmeldung zum Service „flirt-fever“ ist als solche […]