UpDate (8): Das AG Köln hat mit Urteil vom 01.12.2014, 125 C 466/14, für die unerlaubte Verwendung von zwei Fotos eines Hobbyzüchters durch einen Landwirt 20,00 EUR Schadensersatz zugesprochen und die Abmahnkosten auf einem Gegenstandswert von 2.000,00 EUR berechnet. Das Gericht ging davon aus, dass Fotos von Laien keinen Markt haben und die MFM-Tabelle nicht […]