Geringe Abweichungen von gesetzlichen Vorgaben, hier: Nichtbeachtung der Preisangabeverordnung im Bezug auf die Umsatzsteuer, kann bereits zu einer kostenintensiven wettbewerbsrechtlichen Abmahnung führen. Dies musste ein Onlinehändler erfahren. Der Onlinehändler bot im Internet ein Bluetooth-Headset zum Preis von 11,99 € zum Sofortkaufen an. Angaben dazu, dass dieser Preis die Mehrwertsteuer beinhaltet, befanden sich in räumlicher Nähe […]