Die Pflicht zur Angabe des Grundpreises neben dem Endpreis bei Waren in Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung, die nach Gewicht, Volumen oder Flächen gewerblich angeboten werden, ist zunehmend Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Gerade im Onlinehandel wird diese Pflicht entweder übersehen oder mangels technischer Möglichkeiten nicht umgesetzt. Dieses Verhalten kann von Mitbewerbern wettbewerbsrechtlich abgemahnt […]