(1) Wer bei eBay & Co. als Verkäufer Ware im Angebotsformat Auktion anbietet, trägt das Risiko, den erhofften Kaufpreis zu erzielen. Erzielt der Verkäufer den erhofften Kaufpreis nicht, stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Angebotsrücknahme des Verkäufers in Betracht kommt. Nach den im Moment gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den rechtlichen Hinweisen („Spielregeln“) von […]