(2) Das LG Lüneburg hat mit Beschluss vom 13.01.2011, 2 S 86/10, jetzt auch darauf hingewiesen, das beim Kauf eines subventionierten Handys in Verbindung mit dem Abschluss eines Mobilfunkvertrages dem Kunden ein Widerrufsrecht zusteht, weil insofern die Voraussetzungen einer sogenannten sonstigen Finanzierungshilfe vorlegen. Aber Achtung: Diese Ansicht ist nicht unumstritten. Insbesondere ist diese Ansicht angreifbar, […]