Einer urheberrechtlichgen Abmahnung müssen weder eine vorgefertigte Unterlassungserklärung noch Beweise für die Rechteinhaberschaft des Abmahnenden beigefügt werden. Es müssen lediglich Tatsachen dargelegt werden, aus denen sich die Rechteinhaberschaft des Abmahnenden ergibt. LG Köln, Urteil vom 13.01.2010, Az. 28 O 688/09
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Abo-Diensteanbieter muß seinem Kunden Rechtsanwaltskosten erstatten! Betrifft: Verteidigung gegen Abo-Fallen-Gebühren!
Das LG Mannheim hat den Betreiber von sog. Abo-Angeboten verpflichtet, die Rechtsanwaltskosten eines Verbrauchers zu übernehmen, der auf dem entsprechenden Portal Software heruntergeladen hatte. Begründung: Der Betreiber wußte aufgrund der unstreitigen Vielzahl von Verbraucherbeschwerden, dass das kostenpflichtige Abo-Angebot mißverständlich ist und die Rechnung über die Abo-Dienstleistung zu Unrecht erfolgte (Landgericht Mannheim, Urteil vom 14.01.2010, AZ […]
“Sollten Sie bei der Angabe Ihres Geburtsdatums falsche Angaben gemacht haben, liegt ein Betrugsdelikt vor. Eine Strafanzeige behalten wir uns diesbezüglich vor” Stichwort Abo-Fallen!
Diese Angabe in einer Rechnung aufgrund eines Download-Abo übt auf jugendliche Nutzer unzulässigen Druck aus und ist dewegen unzulässig. Unzulässig ist es auch, wenn in diesem Zusammenhang der Nutzer ankreuzen muß, er verzichte auf das Widerrufsrecht (LG Mannheim, Urteil vom 12.05.2009, Az 2 O 268/08).