UpDate (7): Das Landgericht Heidelberg hat mit Urteil vom 12.12.2014, 3 S 27/14, entschieden, dass der Anbieter von Ware bei einer eBay-Auktion, der erst während der Bietzeit erkennt, dass die angebotene Sache einen Mangel hat, sein Angebot vorzeitig beenden (Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft bzw. gemäß eBay-AGB „während der Angebotsdauer beschädigt“). In dieser Konstellation hat […]