Das Recht auf Abdruck einer Gegendarstellung ist die Verwirklichung des Rechts eines Betroffenen, sich gegenüber der Öffentlichkeit der Erstmitteilung mit seiner eigenen Darstellung Gehör zu verschaffen und ist Teil des verfassungsrechtlich geschützten Allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Relevanz des Gegendarstellungsanspruchs sehen sämtliche Landespressegesetze eine Verpflichtung zur Veröffentlichung von Gegendarstellungen Betroffener vor. § 11 […]