Vorsicht! Wer eine andere Person beschimpft, kann neben Unterlassung der Beleidigung auch auf Zahlung von Schmerzensgeld in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist, dass die Beleidigung eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellt. Dies muß im Einzelfall abgewogen werden. Allerdings werden derartige Schmerzensgeldansprüche selten zugesprochen. In einem Fall ging es um einen sich über Monate erstreckenden Streit unter Nachbarinnen, […]