(1) Die Ankündigung eines möglichen Schufa-Eintrages in einer Mahnung nach einem vermeintlichen Vertragsschluss im Internet (Abschlusss eine 12-Monatszugang zu einer Internetdienstleistung) stellt einen unzulässigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar, wenn der Betroffene Einwendungen erhebt, die nicht offensichtlich unbegründet sind (AG Leipzig, Beschluss vom 13.01.2010, Az. 118 C 10105/09). Lesen Sie zu dieser Problematik auch […]
News in der Kategorie VerbraucherSchutz

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Nach Widerruf – Was muß man tun und was kostet das?
Der Verkäufer muß den Kaufpreis erstatten. Der Käufer muß die Sache zurückschicken, wenn sie paketversandfähig ist, andernfalls muß der Verkäufer die Sache beim Käufer abholen. Rücksendekosten muß der Käufer nur bezahlen, wenn der Warenwert unter 40,00 EUR liegt und dies vereinbart wurde. Der Käufer sollte auch auf die Erstattung der Hinsendekosten bestehen.
Zu Unrecht Mahnbescheid erhalten! Was tun?
Auch der Empfänger (Antragsgegner) eines Mahnbescheides hat die Möglichkeit, die Fortführung des Verfahrens zu beantragen. Der Antragssteller wird dann gezwungen, das Verfahren weiter zu betreiben. Bitte nur beantragen, wenn der Anspruch nicht besteht!