Bei Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht kann ein Unternehmer seinen Konkurrenten regelmäßig abmahnen und ihn auffordern, gegenüber dem Unternehmer eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Mit einer solchen Erklärung verpflichtet sich der Abgemahnte es künftig zu unterlassen, das wettbewerbswidrige Verhalten nicht mehr zu begehen und für den Fall, dass der Verstoß erneut begangen, wird eine Vertragsstrafe zu bezahlen. […]