(2) Auch das OLG Hamm stufte mit Urteil vom 12.01.2012, I-4 U 107/11, folgende Liefer- bzw. Versandklausel als unzulässig ein: „in der Regel 3-4 Arbeitstage nach Zahlungseingang“. Begründung: Die Versanddauerbestimmung „in der Regel 3-4 Arbeitstage nach Zahlungseingang“ ist gemäß § 308 Nr. 1 2. Alt. BGB unwirksam. Sie sei nicht hinreichend bestimmt. Der Durchschnittskunde müsse […]