Unwahre Tatsachenbehauptungen oder unzulässige Meinungsäußerungen (Schmähkritik, Formalbeleidigung, Angriff auf die Menschen) verletzen grundsätzlich das allgemeine Persönlichkeitsrecht. So sind unwahre Tatsachenbehauptungen oder unzulässige Meinungsäußerungen im Internet immer häufiger Gegenstand gerichtlicher Verfahren. Dabei geht es zumeist um Unterlassungsansprüche, Beseitigungs- und Widerrufsansprüche und/oder Gegendarstellungsansprüche, manchmal auch um Zahlung einer Vertragsstrafe, wenn ein Verstoß gegen eine abgegebene Unterlassungserklärung vorliegt. […]