
Um den Verbraucher davor zu schützen, ungewollt in kostenpflichtige Abofallen zu treten, ist im Gesetz geregelt, dass der Verbraucher vor Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. (so genannte Button-Lösung). Erfolgt die Bestellung über eine Schaltfläche, ist die Pflicht des Unternehmers nur erfüllt, wenn diese Schaltfläche gut lesbar oder […]