Eine Privatperson hatte zur Verfolgung und Beweissicherung von Ordnungswidrigkeiten heimlich Fotoaufnahmen von anderen Personen gemacht. Konkret ging es darum, dass Personen im Naturschutzgebiet unzulässigerweise ihre Hunde unangeleint mit sich führten und die Hunde außerhalb von Wegen laufen ließen. Dies war verboten. Ein selbst ernannter Ordnungshüter störte sich daran und machte heimlich Fotoaufnahmen von den Hundehaltern […]