Immer wieder gibt es Probleme nach dem Einbau einer Küche. Die dann aufgetretenen Mängel müssen dem Verkäufer angezeigt werden und zur Nachbesserung aufgefordert werden. Erst danach kann vom Kaufvertrag zurückgetreten werden. Doch wie geschieht das richtig? Das BGH musste mit Urteil vom 13.07.2016, VIII ZR 49/15, die Frage klären, ob die Äußerungen, die Mängel “unverzüglich” […]