B2B-Shops sind dadurch gekennzeichnet, dass lediglich Gewerbetreibende die auf den Seiten angebotenen Leistungen in Anspruch nehmen dürfen. Der Vorteil für den Shopbetreiber ist, dass er dann nicht an verbraucherschützende Vorschriften gebunden ist, was viele Erleichterungen mit sich bringt. Insbesondere ist der Betreiber nicht verpflichtet, den Beststellbutton hinsichtlicht der Kostenpflicht gemäß § 312j Abs. 3 BGB […]