Insbesondere bei Internetangeboten ist eine als Blickfang präsentierte Produktabbildung für den Verbraucher besonders wichtig, da er das Produkt nicht vor Ort ansehen kann. Der Verbraucher geht daher davon aus, dass zum Angebotsinhalt gehört, was in der Produktabbildung dargestellt ist. Im hier beschriebenen Fall stritten zwei Warenhäuser für Haushalts- und Gartenartikel. Streitgegenstand war das Verkaufsangebot eines […]