Beim PKW-Kauf ist Ärger vorprogrammiert. So werden häufig Eigenschaften mündlich oder im Verkaufsangebot genannt, die das Fahrzeug nicht nachweisen kann. Zu allem Ärger kommt hinzu, dass im schriftlichen Kaufvertrag die Gewährleistung ausgeschlossen wird. In dem hier beschriebenen Fall hatte ein Verkäufer einen PKW Baujahr 1962 angeboten und dabei neben dem Baujahr 1962 “(mit H-Zulassung)” vermerkt […]