Das OLG Frankfurt a. M. hat mit Urteil vom 30.09.2013, 1 U 314/12, entschieden, dass der fortgesetzte Versand von Zahlungsaufforderungen per Email wegen einer angeblichen Anmeldung bei outlets.de und der Androhung eines Schufa-Eintrages im Falle der Nichtzahlung der Rechnung einen unzulässigen Eingriff in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellt und daher kostenpflichtig abgemahnt werden kann. Das Gericht […]