Bei der Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung aufgrund einer Abmahnung ist äußerste Vorsicht geboten. Regelmäßig wird davor gewarnt, diese ungeprüft und auch ohne Abänderungen zu unterzeichnen. Das OLG Hamm hatte bereits mit Urteil vom 22.03.2012, I-4 U 194/11, entschieden, dass eine Unterlassungserklärung nicht angefochten werden kann, wenn sich der Abgemahnte geirrt hat und das gerügte Verhalten gar […]