Wer ohne Zustimmung des Rechteinhaber Fotos oder Stadtpläne verwendet, sieht sich häufig überzogenen Schadensersatzforderungen ausgesetzt. Der eigentliche Schadensersatzbetrag erhöht sich häufig um 100 % durch den so genannten Verletzerzuschlag. Dieser Zuschlag ist jedoch rechtlich sehr umstritten und kann nicht in allen Fällen verwendet werden. So hat das AG Bielefeld mit urteil vom 12.09.2013, 42 C […]