Immer häufiger „vereinbaren“ Verkäufer in ihren Angeboten bei eBay eine so genannte „Spaßbieterklausel“. Nach der Vorstellung des Verkäufers soll der Käufer, der den Artikel nicht abnimmt, eine Vertragsstrafe bezahlen. Hier stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine solche Vereinbarung zulässig ist. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main musste mit Urteil vom 12.05.2016, 22 U 205/14, […]