Wenn das Essen im Restaurant nicht schmeckt, hat man quasi keine rechtliche Handhabe gegen dieses Dilemma. Rechtlich gesehen handelt es sich nämlich um einen Dienstvertrag, welcher lediglich gekündigt werden kann. Das gelieferte Essen muß rechtlich dennoch bezahlt werden. Dies wurde dem Gastgeber einer Hochzeitsgesellschaft mit insgesamt 170 Personen zum Verhängnis. Vereinbart mit dem Gastwirt waren […]